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Ermäßigungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Anträge auf Ermäßigung für die Betreuung Ihrer Kinder gewährt werden. Die aktuellen Anträge, die Sie gern per E-Mail einreichen können, finden Sie hier:

Ermäßigung gemäß Sozialstaffelrichtlinie

Es besteht die Möglichkeit, die Gebühren ganz oder teilweise nach den Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg zu ermäßigen. Hierfür ist ein Antrag auf Ermäßigung beim Fachdienst Kindertagesstätten der Stadt Pinneberg zu stellen

Ermäßigung für Geschwister

Werden mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen im Kreis Pinneberg betreut, ermäßigt sich die Gebühr in der Reihenfolge des Alters der Kinder, beginnend mit dem ältesten Kind, für das 2. Kind um 50%, für das 3. Kind und alle weiteren Kinder um 100%. Für die Gewährung einer Geschwisterermäßigung ist in jedem Fall ein Antrag zu stellen:

Bestätigung Betreuungszeiten

Anlage Selbstständigkeit

Betreuung in einer Kindertageseinrichtung in Hamburg

Sollte Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung in Hamburg betreut werden, ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim Kreis Pinneberg zu stellen:

Kontaktpersonen Wohnortgemeinden