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Kommunalpolitik in Pinneberg

„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ (Artikel 28, 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland).

Das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder räumen den Landkreisen, Städten und Gemeinden das Recht ein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Verwaltung dient ausschließlich der Allgemeinheit und ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Gesetz und Recht gebunden. 

Durch die Wahl einer gemeinsamen Vertretung, den Stadtrat, besitzen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Diese Vertretung geht wie auf Bundes- und Landesebene aus einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl hervor.

Alle Infos zu Sitzungen & Ausschüssen in unserem Ratssinformationssystem "Allris"