Online-Dienste – was sind das?
Immer mehr Behördengänge lassen sich heute bequem von zu Hause aus erledigen – digital, sicher und rund um die Uhr.
Diese digitalen Angebote nennt man Online-Dienste.
Ein Online-Dienst ist z. B. ein digitales Formular, mit dem Sie:
- eine Meldebescheinigung beantragen,
- Ihren Hund anmelden oder
- einen Führungszeugnis-Antrag stellen können
ohne persönlich ins Rathaus kommen zu müssen.
Je nach Thema stammt der Dienst von der
🟠 Stadtverwaltung Pinneberg, vom
🔴 Land Schleswig-Holstein oder direkt von einer
🔵 Bundbehörde.
Und genau hier wird es manchmal unübersichtlich.
Wir erklären Ihnen hier, woher welche Online-Dienste kommen – und warum manche Leistungen schon online verfügbar sind und andere noch nicht.
🟠 Diese Online-Dienste haben wir schon in der Stadtverwaltung Pinneberg eingeführt:
- Baumfällgenehmigung online beantragen
- Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
- Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag
- Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag
- Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung
- Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag
- Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag
- Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag
- Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung
- Wahlhelfertätigkeit online beantragen
- Wohnsitz anmelden
Welche Online-Dienste kommen von uns – welche vom Bund?
Nicht alle Online-Dienste, die Sie im Bürgerportal finden, stammen von der Stadt Pinneberg. Manche Leistungen werden zentral von Bund oder Land bereitgestellt – andere müssen wir als Stadt selbst einführen und technisch freischalten.
🟠 Von der Stadt Pinneberg
Diese Leistungen werden von der Stadt Pinneberg selbst bereitgestellt. Sie müssen technisch eingerichtet und durch unsere Mitarbeitenden bearbeitet werden.
👉 Diese Dienste haben wir bereits für Sie in der Stadt Pinneberg eingeführt.
👉 Weitere werden kontinuierlich folgen.
👉 Diese Leistungen sehen Sie nur im Bürgerportal, wenn wir sie aktiv eingeführt und freigeschaltet haben.
🔴🔵 Vom Land oder Bund
Diese Online laufen außerhalb der städtischen IT und sind sofort verfügbar, sobald sie im Bürgerportal verlinkt werden. Sie brauchen kein Zutun der Stadtverwaltung.
👉 Beispiele:
- Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz
- Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung
- Elterngeld digital
- Gewerbeanzeige über das Einheitliche Unternehmenskonto
✅ Diese Dienste können Sie direkt online nutzen – unabhängig davon, ob die Stadt sie eingeführt hat.
❓FAQ – Häufige Fragen zu Online-Diensten
👉 Zentrale Dienste kommen vom Bund oder Land – sie laufen über deren Server und Technik.
👉 Kommunale Dienste betreffen unsere eigenen Verwaltungsleistungen vor Ort und müssen von uns freigeschaltet werden.
👉 Weil sie von der Stadt noch nicht digital eingeführt wurden.
Die Einführung braucht Zeit, rechtliche Prüfung und technische Anbindung – wir arbeiten laufend daran, neue Dienste bereitzustellen.
👉 Weil es sich um einen zentralen Dienst des Bundesamts für Justiz handelt.
Dieser läuft unabhängig von der Stadtverwaltung und ist online direkt beim Bund beantragbar.
👉 Im Bürgerportal oder im Zuständigkeitsfinder (ZuFiSH) wird das oft deutlich gemacht.
Bei Unsicherheiten hilft unser Bürgerservice gern weiter.
👉 Nein.
Für zentrale Dienste wie das Führungszeugnis reicht auch die BUND ID oder ein ELSTER-Zertifikat.
Für kommunale Leistungen in Schleswig-Holstein empfehlen wir das Servicekonto.