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Online-Dienste – was sind das?

Immer mehr Behördengänge lassen sich heute bequem von zu Hause aus erledigen – digital, sicher und rund um die Uhr.

Diese digitalen Angebote nennt man Online-Dienste.

Ein Online-Dienst ist z. B. ein digitales Formular, mit dem Sie:

  • eine Meldebescheinigung beantragen,
  • Ihren Hund anmelden oder
  • einen Führungszeugnis-Antrag stellen können 

ohne persönlich ins Rathaus kommen zu müssen.

Je nach Thema stammt der Dienst von der 

🟠 Stadtverwaltung Pinneberg, vom
🔴 Land Schleswig-Holstein oder direkt von einer
🔵 Bundbehörde

Und genau hier wird es manchmal unübersichtlich.

Wir erklären Ihnen hier, woher welche Online-Dienste kommen – und warum manche Leistungen schon online verfügbar sind und andere noch nicht.

Welche Online-Dienste kommen von uns – welche vom Bund?

Nicht alle Online-Dienste, die Sie im Bürgerportal finden, stammen von der Stadt Pinneberg. Manche Leistungen werden zentral von Bund oder Land bereitgestellt – andere müssen wir als Stadt selbst einführen und technisch freischalten.

🟠 Von der Stadt Pinneberg

Diese Leistungen werden von der Stadt Pinneberg selbst bereitgestellt. Sie müssen technisch eingerichtet und durch unsere Mitarbeitenden bearbeitet werden.

👉 Diese Dienste haben wir bereits für Sie in der Stadt Pinneberg eingeführt.

👉 Weitere werden kontinuierlich folgen.

👉 Diese Leistungen sehen Sie nur im Bürgerportal, wenn wir sie aktiv eingeführt und freigeschaltet haben.

🔴🔵 Vom Land oder Bund

Diese Online laufen außerhalb der städtischen IT und sind sofort verfügbar, sobald sie im Bürgerportal verlinkt werden. Sie brauchen kein Zutun der Stadtverwaltung.

👉 Beispiele:

  • Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz
  • Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Elterngeld digital
  • Gewerbeanzeige über das Einheitliche Unternehmenskonto

✅ Diese Dienste können Sie direkt online nutzen – unabhängig davon, ob die Stadt sie eingeführt hat.

❓FAQ – Häufige Fragen zu Online-Diensten

👉 Zentrale Dienste kommen vom Bund oder Land – sie laufen über deren Server und Technik. 

👉 Kommunale Dienste betreffen unsere eigenen Verwaltungsleistungen vor Ort und müssen von uns freigeschaltet werden.

👉 Weil sie von der Stadt noch nicht digital eingeführt wurden. 

Die Einführung braucht Zeit, rechtliche Prüfung und technische Anbindung – wir arbeiten laufend daran, neue Dienste bereitzustellen.

👉 Weil es sich um einen zentralen Dienst des Bundesamts für Justiz handelt. 

Dieser läuft unabhängig von der Stadtverwaltung und ist online direkt beim Bund beantragbar.

👉 Im Bürgerportal oder im Zuständigkeitsfinder (ZuFiSH) wird das oft deutlich gemacht. 

Bei Unsicherheiten hilft unser Bürgerservice gern weiter.

👉 Nein. 

Für zentrale Dienste wie das Führungszeugnis reicht auch die BUND ID oder ein ELSTER-Zertifikat

Für kommunale Leistungen in Schleswig-Holstein empfehlen wir das Servicekonto.

Was ist Ihr Anliegen? Wie können wir helfen?