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Soziale Leistungen

Ob bei finanziellen Engpässen, familiären Herausforderungen, Krankheit oder im Alter: soziale Leistungen helfen, schwierige Phasen zu überbrücken und Chancen zu eröffnen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Hilfen Ihnen zustehen, wie Sie diese beantragen können und an wen Sie sich bei Fragen wenden können. Wir möchten, dass Sie die Unterstützung bekommen, die Ihnen zusteht – einfach, klar und nachvollziehbar.

Bitte informieren Sie sich über die gewünschte Leistung und vereinbaren Sie dann einen Termin:

Was können Sie im Sozialamt erledigen?

Online-Dienste zum Wohngeld:

Wohngeld kann auch online beantragt werden.

Sozialpass der Stadt Pinneberg

Der Sozialpass der Stadt Pinneberg dient dem vereinfachten Nachweis der Anspruchsberechtigung auf soziale Vergünstigungen.

Anspruchsberechtigt sind Empfänger (einschließlich Familienangehörige) von Leistungen nach dem

  • SGB II
  • SGB XII
  • Wohngeldgesetz
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Rentner und Pensionäre mit geringem Einkommen, die zudem ihren Wohnsitz in Pinneberg haben.

Er kann unter Vorlage des jeweiligen Leistungsbescheides beantragt werden.
Für Personen unter 16 Jahren muss außerdem ein Lichtbild eingereicht werden.

Ausführliche Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Sozialpass.