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Was bedeutet Schulentwicklungsplanung?

Gemäß § 48 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes ist es die Aufgabe der Stadt Pinneberg als Träger der öffentlichen Schulen einen Schulentwicklungsplan aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Dieser bildet die Grundlage für die Planung der Schulstandorte und der Schülerbeförderung. 

Für den Schulentwicklungsplan wird die Anzahl der in Pinneberg gemeldeten Kinder ab der Geburt sowie die aktuelle Anzahl von Schülerinnen und Schülern an Pinneberger Schulen für einen bestimmten Zeitraum hochgerechnet. Der derzeitig beschlossene Schulentwicklungsplan wurde mit einer Prognosezeit von fünf Jahren aufgestellt.

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