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Entgeld- & Benutzerordnung

Für Sportplätze & Hallen

Möchten Sie Sportplätze und Hallen nutzen, so sind hierfür Entgelte von Ihnen zu entrichten. Die Höhe entnehmen Sie bitte der aktuellen „Entgeltordnung über die außerschulische Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch Dritte“.

Kontakt in der Verwaltung