Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Feuerwehrwesen & Freiwilige Feuerwehr Pinneberg

Die Regelung des Feuerwehrwesens ist nach dem Grundgesetz eine Aufgabe der Bundesländer, die in Schleswig – Holstein mit dem Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz- BrSchG) erfolgt ist. Gem. § 2 des BrSchG haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.

Die Stadt Pinneberg ist also dafür verantwortlich, dass unsere Feuerwehr gut arbeiten und jederzeit Brandbekämpfung, Technische Hilfe und die Mitwirkung im Katastrophenschutz leisten kann. Auch die Verhütung von Bränden gehört zu den Aufgaben der Feuerwehr. Damit ist der Hintergrund der Feuerwehr beschrieben. Hier geht es um Geld, um Gebäude, Geräte und dergleichen.

Kontakt

Herr Rose

Leitung Feuerwehrwesen in der Verwaltung

Tel.: 04101-211-1180
E-Mail: feuerwehrwesen@pinneberg.de