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Kommunale Wärmeplanung in Pinneberg: Gemeinsam für klimaneutrale Wärme

Wärme macht über die Hälfte unseres Energieverbrauchs aus – und verursacht einen großen Teil der CO₂-Emissionen. Noch immer heizen wir zu 80 % mit Öl und Gas. Das belastet nicht nur das Klima, sondern macht uns auch abhängig von teuren Importen.

Unser Ziel: Klimaneutrale Wärme für Pinneberg Schleswig-Holstein geht voran: Mit dem kommunalen Wärmeplan zeigen wir auf, wie Pinneberg bis 2045 treibhausgasneutral heizen kann. Aktuell stammen nur 16 % der Wärme aus Fernwärme und 1 % aus Wärmepumpen – das wollen wir ändern!

Wie geht’s voran?

  • Fernwärme ausbauen: Sie ist kostengünstig, klimafreundlich und nutzt erneuerbare Energien sowie Abwärme aus Industrieprozessen.
  • Neue Netze schaffen: Wo es sinnvoll ist, bauen wir Wärmenetze aus, um Haushalte und Quartiere zentral mit grüner Wärme zu versorgen.
  • Zusammenarbeiten: Die Stadtwerke Pinneberg erstellen gemeinsam mit der Stadtverwaltung den Wärmeplan – mit klaren Szenarien und Maßnahmen.

Ihr Vorteil:

  • Planungssicherheit für Hausbesitzer:innen und die Kommune
  • Klimaschutz durch weniger CO₂ und mehr erneuerbare Energien
  • Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Preisschwankungen

Der Wärmeplan ist unser „Routenplaner“ für die Zukunft: Er zeigt, wie wir Wärme nachhaltig erzeugen und nutzen – für ein klimaneutrales Pinneberg.

FAQs

Zunächst steht das Ziel fest. Bis 2040 soll treibhausgasneutral geheizt werden. Um dieses Ziel
zu erreichen gibt es viele verschiedene Wege. Der Wärmeplan bietet einen Lösungsvorschlag
an, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Wie die Umsetzung in der Realität aussieht, kann
der Wärmeplan nicht beeinflussen. Die Politik entscheidet durch Gesetzgebungen die
Rahmenbedingungen. Die Stadtwerke dienen als umsetzender Akteur dabei die Forderungen
zu erfüllen. Jedoch ist der Einfluss auf die privaten Haushalte mit der Verabschiedung des
Plans gering. Wir können die Endverbraucher zu nichts zwingen. Gesetzliche Grundlagen
bietet z.B. das Gebäudeenergiegesetz1. Für weitere Informationen siehe Wärmeplan – Kap.
6.3. Rechtliche Verbindlichkeit

Ja, eine der Maßnahmen umfasst auch die Verstärkung des Stromnetzes. Dies wird im
Wärmeplan mitberücksichtigt. Siehe Hierfür Anhang 2 im Wärmeplan.

Stadtwerke: Diese Frage lässt sich nicht mit Sicherheit beantworten. Der Strompreis war schon
immer volatil. Auch früher wusste keiner, wie sich der Preis verändern wird. Fakt ist, dass die
Versorgung mit Gas nicht gesichert ist. Mit zunehmendem Ausbau von elektrischen
Heizmöglichkeiten sinkt die absolute Zahl der Gasabnehmer*innen. Die Wartung des
Gasnetzes wird somit von weniger Personen getragen. Die Kosten pro Gasabnehmer*in
steigen somit stetig.

Stadtwerke: Die energetische Sanierung von Gebäuden ist für die Erreichung
des Ziels der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung obligatorisch.
Auf S. 14 des Wärmeplans ist der derzeitige Wärmeenergiebedarf dargestellt.
Dieser beträgt 330 GWh/a im Jahr 2024. Im Zieljahr 2040 liegt dieser Energiebedarf bei 288
GWh/a. Der Grund für die Senkung des Bedarfs ist die angenommene Sanierungsquote von
2% p.a. (siehe S. 19 des Wärmeplans). Ohne diese Sanierungsquote ist der
Wärmeenergiebedarf höher. Die Erreichung der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung
wird somit gefährdet.

Trotz vieler Bestrebungen Müll zu recyclen, entsteht nach wie vor eine große Menge Restmüll.
Dieser soll möglichst genutzt werden. Deswegen wird aus dem Restmüll Wärmeenergie
gewonnen, indem dieser verbrannt wird. Nicht vermeidbare Abwärme, die eben auch bei der
Müllverbrennung entsteht, wird so in der GAB zu nutzbarer Heizenergie umgewandelt. Es wird
somit keine zusätzliche CO2-Quelle verbrannt. Somit definiert der Gesetzesgeber
Müllverbrennung als CO2-neutral.

Die Stadtwerke Südholstein sind Exklusivpartner der GAB. Aus diesem Grund entscheiden
dies die Stadtwerke.

Die Baualtersklassen geben zunächst lediglich einen groben Einblick in die Versorgungs- und
Sanierungsstruktur der Stadt. Genaue Ergebnisse lassen sich daraus somit nicht ableiten.
Zudem unterliegen diese Angaben dem Datenschutz. Eine flurstücksgenaue Darstellung ist
nicht möglich. Stattdessen wurden entsprechend dem EWKG (Energiewende- und
Klimaschutzgesetz) mehrere Abschnitte zusammengefasst und ein „Mittelwert“ angegeben.
Das führt zu Abweichungen.

Im Kap. 6.4 – Eignungsgebiete ist dargestellt, in welchen Stadträumen der
Anschluss an eine Fernwärmeleitung möglich ist. Jedoch heißt das nicht,
dass in den Eignungsgebieten automatisch ein Fernwärmeanschluss installiert wird. Es
benötigt genügend Abnehmer*innen der Fernwärme. Ob sich ausreichend viele Haushalte
dafür finden, muss geprüft werden.
Eine Möglichkeit dafür wäre ein Anschluss- und Benutzungszwang. Davon sieht die Stadt
jedoch ab.

Die Verbraucherzentrale SH bietet im Rathaus Pinneberg eine Energieberatung an. Die Energieberatung findet alle zwei Wochen am Dienstag statt. Vorab muss ein Termin vereinbart werden.

Weitere Informationen unter: https://www.verbraucherzentrale.sh/beratungsstellen/pinneberg-energieberatung