FAQs zu Sterbefall & Bestattung
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- Bezüglich der Leichenschau:
An den Hausarzt/die Hausärztin oder außerhalb von Sprechstundenzeiten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst. - Nach der Leichenschau:
An ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Dieses übernimmt die Bestattung und erledigt auf Wunsch auch die Formalitäten.
Sind Personen, die zur Bestattung verpflichtet wären, nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln und veranlasst kein anderer die Bestattung, hat die zuständige Ordnungsbehörde (Bürger- oder Ordnungsamt) nach Maßgabe des Landesverwaltungsgesetzes die Bestattung zu veranlassen.
Beim Tod eines nahen Angehörigen geraten wir in eine Situation, auf die wir selten vorbereitet sind. Wir können mit dieser Wucht der Verlustgefühle nicht umgehen. Sie lähmt uns, macht uns hilflos. Wichtige Entscheidungen müssen schnell getroffen werden – von der Aufbahrung und der Trauerfeier bis hin zur Bestattungsart und dem Bestattungsort. Nehmen Sie sich trotzdem Zeit für bewusste Entscheidungen. So viel Zeit wie nötig. Zeit, die Sie für sich und die Trauer um Ihren geliebten Angehörigen benötigen.
Bestattungsunternehmen, Friedhofsverwaltung, Gärtnereien und Steinmetze stehen Ihnen bei der Bewältigung der Formalitäten hilfreich zur Seite.
Dies müssen Sie sofort regeln:
- den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist
- die Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen
- die Überführung des Leichnams veranlassen
- den Sterbefall beim zuständigen Standesamt melden und die Sterbeurkunden ausstellen lassen
- den Sterbefall beim Arbeitgeber melden
- Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Grabart)
- Terminfestlegung bei der Friedhofsverwaltung und ggf. Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung
- Sarg und Ausstattung auswählen
- Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Musik, Dekoration, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße)
- an Trauerkleidung denken
- Angehörige und Freunde benachrichtigen
- Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen
- Adressenliste für Trauerbriefe verfassen, falls sie nicht vorliegt
- dem Pastor oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen
- für das Trauermahl Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren
Wird im Nachlass ein privatschriftliches Testament des Erblassers gefunden, ist dies umgehend dem Amtsgericht auszuhändigen.
- Krankenkasse benachrichtigen
- Tod eines Rentenempfängers bei der zuständigen Behörde melden
- bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen
- Rentenanspruch geltend machen
- bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherung beantragen
- Sterbefall der Lebensversicherung melden und abrechnen
- Erbschein beantragen und gegebenenfalls das Testament eröffnen lassen (Notar einschalten)
- Wohnung kündigen, Übergabe regeln
- Energielieferung kündigen, Heizungsanlage regulieren
- Telefon und Zeitungen/Zeitschriften ab- oder umbestellen
- Gewerbe abmelden
- Auto ab- oder ummelden
- Versicherungen kündigen
- Post umbestellen
- Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern bzw. kündigen
- Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen
- (Vereins-)Mitgliedschaften kündigen
- Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen
- Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüchen gegenüber Dritten klären
- evtl. Gärtner mit der Herrichtung der Grabstätte beauftragen
- Steinmetz mit der Aufstellung eines Grabmals beauftragen
Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles in der Stadt Pinneberg ist das Standesamt im Rathaus von Pinneberg, ansonsten das Standesamt der Gemeindeverwaltung des Ortes, in dem der Sterbefall eingetreten ist. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung.
Bei Haussterbefällen ist der Tod mündlich durch einen der Angehörigen oder einen beauftragten Bestatter beim Standesamt anzuzeigen.
Urkunden:
Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Todesbescheinigung (Totenschein mit vertraulichem und nicht vertraulichem Teil)
bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden
Folgende Urkunden sind mitzubringen:
Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des Partners, ggf. der Bescheid über die Hinterbliebenenrente, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bei Ledigen die Geburtsurkunde
Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher bei dem gleichen Standesamt geführt werden.
Gebühren für Urkunden (gemäß § 68 des Personenstandsgesetzes/ Stand: 1. Januar 2009):
Die 1. Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere (am gleichen Tag ausgestellt!) 5,00 Euro.
- Gebühr für die Leichenschau und Todesbescheinigung,
- bei Einäscherung die Gebühr für eine zweite Leichenschau,
- Kosten für die (See-) Bestattung,
- Gegebenenfalls Gebühr für die Nutzung einer Trauerhalle,
- Gebühr für die Nutzungsrechte an einer Grabstelle für die Dauer der Ruhezeit.
Die Leiche ist nach Ausstellung der Todesbescheinigung, spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes, in einen Leichenraum zu überführen.
Jeder sollte sich zu Lebzeiten Gedanken machen, wie sein Nachlass zu ordnen ist.
Es ist ratsam, ein Testament zu verfassen, wenn Vermögen vorhanden ist und/oder Personen oder Institutionen in besonderer Weise bedacht werden sollen. Auch eine Patientenverfügung sollte zu den Vorsorgemaßnahmen gehören. Machen Sie sich einmal intensiv Gedanken um alles, besprechen Sie es mit der Familie, falls vorhanden, regeln Sie alles und dann leben Sie. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen und Papiere an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen.
Zur Aufstellung eines Testaments und einer Patientenverfügung empfiehlt es sich, einen Notar einzuschalten.
Zur Nachlassregelung gehört auch die Zusammenstellung wichtiger Unterlagen wie:
- Personalausweis
- Stammbuch
- Testament
- Erbvertrag
- Versicherungspolicen
- Sparbücher und Bankkonten – Unterlagen
- Vollmacht gegenüber Versicherungen, Banken und Behörden
- Adressenliste für Trauerbriefe zusammenstellen
- Festlegung über die Art der Bestattung (Feuer- oder Erdbestattung)
- Festlegung der Grabart (die Friedhofsverwaltung berät Sie gern)
- Festlegung der Feierlichkeiten
- Abschluss eines Grabpflegeauftrages
Auch durch den Abschluss eines Vorsorgevertrages mit einem Bestattungsunternehmen können viele Einzelheiten, die mit der Bestattung zusammenhängen, zu Lebzeiten geregelt werden. Dies betrifft sowohl die finanziellen Angelegenheiten der Bestattung als auch die Festlegung der Abläufe und Erfordernisse.
Sind Sie unter Umständen nicht in der Lage, die Bestattungskosten zu tragen, so können Sie eine Kostenübernahme nach § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe in anderen Lebenslagen (Sozialhilfe) - Bestattungskosten beantragen.