Große Auswahl an Grabstätten
Für die Sarg- bzw. Körperbestattung gibt es je nach Wunsch und Geldbeutel Familiengrabstätten, Wahlgrabstätten, Erdrasengräber in Reihenlage sowie Reihengrabstätten. Auf dem Kindergemeinschaftsfeld können Kinder von 0 (Sternenkinder) bis 14 Jahren beigesetzt werden.
Für die Urnenbestattung stehen Urnenfamilien-, Urnenwahl-, Urnenpaargrabstätten, das anonyme Grabfeld (Rasen) sowie die natur-nahen Urnengräber unter Bäumen zur Verfügung.
Sarg- & Körperbestattung
Familiengrabstätten
Für Erdbestattungen, oder Reerdigungen und Urnenbeisetzung
- Grabgröße: ab 10m²
- 2 Erdbestattungen/Reerdigungen und 4 Urnen
- Die Lage der Grabstätte kann aus einem Angebot ausgewählt werden.
- Eine Verlängerung der Nutzungszeit (25 Jahre) ist möglich.
Wahlgrabstätten
Für Erdbestattungen, oder Reerdigung und Urnenbeisetzungen
- Grabgröße pro Grabstelle: 1,20m x 3m
- 1 Erdbestattung/Reerdigung und 2 Urnen pro Grabstelle
- Die Anzahl der Grabstellen und die Lage kann gewählt werden
- Eine Verlängerung der Nutzungszeit (25 Jahre) ist möglich
Wahlgrabstätten Mensch/Tier
- Ein Sarg und zwei Urnen
- Eine Verlängerung der Nutzungszeit (25 Jahre) ist möglich
- Hier können zusätzlich bis zu acht Grabbeigaben (Tierurnen) beigesetzt werden
- Diese unterliegen keiner Ruhefrist
Erdrasengräber
Für Erdbestattungen oder Reerdigungen und Urnenbeisetzungen
- Grabgröße: 1,20m x 3m
- 1 Erdbeisetzung/Reerdigung und 2 Urnen
- Die Lage der Grabstätten kann aus einem Angebot ausgewählt werden
- Die Verlängerung der Nutzungszeit (25 Jahre) ist möglich
Reihengräber
Für Erdbestattungen, oder Reerdigung
- Grabgröße: 1,20 m x 3 m
- 1 Erdbestattung oder Reerdigung (25 Jahre)
- Die Bestattung erfolgt der Reihe nach, keine Wahlmöglichkeit
- Eine Verlängerung ist nicht möglich
Kindergemeinschaftsfeld
- Für Kinder, Früh- bzw. Fehlgeborenen (Sternenkinder)
- Für Kleinstkinder (Ruhefrist 10 Jahre) bis zum 1. Lebensjahr
- Für Kleinkinder (Ruhefrist 15 Jahre) vom 1.-5. Lebensjahr
- Für Kinder (Ruhefrist 25 Jahre) vom 6.-14. Lebensjahr
- Die jeweiligen Nutzungsfristen können verlängert werden
Urnengräber
Urnenfamiliengrabstätten
Für Urnenbeisetzung
- Grabgröße: ab 4 m²
- Platz für bis zu 8 Urnen
- Die Lage der Grabstätte kann aus einem Angebot ausgewählt werden
- Eine Verlängerung der Nutzungszeit (20 Jahre) ist möglich
- Bei den Gräbern sind stehende Grabsteine zugelassen
Urnenwahlgrabstätten
Für Urnenbeisetzung
- Grabgröße: 1m²
- Platz für bis zu 4 Urnen
- Die Lage der Grabstätte kann aus einem Angebot in den Bereichen Urnental, Natursteinmauer, Kirchenstieg und freie Gestaltung ausgewählt werden.
- Eine Verlängerung der Nutzungszeit (20 Jahre) ist möglich.
Urnenwahlgrabstätten Mensch/Tier
- Bis zu vier Urnen
- Die Nutzungsfrist beträgt 20 Jahre und kann verlängert werden
- Hier können zusätzlich vier Grabbeigaben (Tierurnen) beigesetzt werden, diese unterliegen keiner Ruhefrist
Urnenpaargrabstätten
Für Urnenbeisetzung
- Grabgröße: 85 x 80 cm
- Platz für bis zu 2 Urnen
- Eine Verlängerung der Nutzungszeit (20 Jahre) ist möglich
- Die Lage kann aus einem Angebot ausgewählt werden
- Angelegt, gestaltet und unterhalten wird das Gräberfeld vom Friedhof
Anonymes Urnengrabfeld
Für Urnenbeisetzung
- Für 1 Urne
- Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach, in Abwesenheit der Angehörigen unter den Rasenflächen rund um das zentrale Denkmal
- Die Nutzungszeit (20 Jahre) kann nicht verlängert werden
- Eine Ausbettung ist nicht möglich
Naturnahe Urnengräber unter Bäumen
Für Urnenbeisetzung
- Für 2 Urnen
- Bei diesen Gräbern steht der Wunsch, mit der Natur eins zu werden, an erster Stelle. Deshalb sind hier nur Urnen und Schmuckurnenaus schnell vergänglichem Material zulässig.
- Eine Ausbettung ist nicht möglich.
- Eine Verlängerung ist möglich.
- Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach und kann in Anwesenheit der Angehörigen stattfinden.
- Auf Wunsch kann eine zweite Beisetzung auf derselben Stelle stattfinden.