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Große Auswahl an Grabstätten

Für die Sarg- bzw. Körperbestattung gibt es je nach Wunsch und Geldbeutel Familiengrabstätten, Wahlgrabstätten, Erdrasengräber in Reihenlage sowie Reihengrabstätten. Auf dem Kindergemeinschaftsfeld können Kinder von 0 (Sternenkinder) bis 14 Jahren beigesetzt werden. 

Für die Urnenbestattung stehen Urnenfamilien-, Urnenwahl-, Urnenpaargrabstätten, das anonyme Grabfeld (Rasen) sowie die natur-nahen Urnengräber unter Bäumen zur Verfügung.

Sarg- & Körperbestattung

Familiengrabstätten

Für Erdbestattungen, oder Reerdigungen und Urnenbeisetzung

  • Grabgröße: ab 10m²
  • 2 Erdbestattungen/Reerdigungen und 4 Urnen
  • Die Lage der Grabstätte kann aus einem Angebot ausgewählt werden.
  • Eine Verlängerung der Nutzungszeit (25 Jahre) ist möglich.

Wahlgrabstätten

Für Erdbestattungen, oder Reerdigung und Urnenbeisetzungen

  • Grabgröße pro Grabstelle: 1,20m x 3m
  • 1 Erdbestattung/Reerdigung und 2 Urnen pro Grabstelle
  • Die Anzahl der Grabstellen und die Lage kann gewählt werden
  • Eine Verlängerung der Nutzungszeit (25 Jahre) ist möglich

Wahlgrabstätten Mensch/Tier

  • Ein Sarg und zwei Urnen
  • Eine Verlängerung der Nutzungszeit (25 Jahre) ist möglich
  • Hier können zusätzlich bis zu acht Grabbeigaben (Tierurnen) beigesetzt werden
  • Diese unterliegen keiner Ruhefrist

Erdrasengräber

Für Erdbestattungen oder Reerdigungen und Urnenbeisetzungen

  • Grabgröße: 1,20m x 3m
  • 1 Erdbeisetzung/Reerdigung und 2 Urnen
  • Die Lage der Grabstätten kann aus einem Angebot ausgewählt werden
  • Die Verlängerung der Nutzungszeit (25 Jahre) ist möglich

Reihengräber

Für Erdbestattungen, oder Reerdigung

  • Grabgröße: 1,20 m x 3 m
  • 1 Erdbestattung oder Reerdigung (25 Jahre)
  • Die Bestattung erfolgt der Reihe nach, keine Wahlmöglichkeit
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich

Kindergemeinschaftsfeld

  • Für Kinder, Früh- bzw. Fehlgeborenen (Sternenkinder)
  • Für Kleinstkinder (Ruhefrist 10 Jahre) bis zum 1. Lebensjahr
  • Für Kleinkinder (Ruhefrist 15 Jahre) vom 1.-5. Lebensjahr
  • Für Kinder (Ruhefrist 25 Jahre) vom 6.-14. Lebensjahr
  • Die jeweiligen Nutzungsfristen können verlängert werden

Urnengräber

Urnenfamiliengrabstätten

Für Urnenbeisetzung

  • Grabgröße: ab 4 m²
  • Platz für bis zu 8 Urnen
  • Die Lage der Grabstätte kann aus einem Angebot ausgewählt werden
  • Eine Verlängerung der Nutzungszeit (20 Jahre) ist möglich
  • Bei den Gräbern sind stehende Grabsteine zugelassen

Urnenwahlgrabstätten

Für Urnenbeisetzung

  • Grabgröße: 1m²
  • Platz für bis zu 4 Urnen
  • Die Lage der Grabstätte kann aus einem Angebot in den Bereichen Urnental, Natursteinmauer, Kirchenstieg und freie Gestaltung ausgewählt werden.
  • Eine Verlängerung der Nutzungszeit (20 Jahre) ist möglich.

Urnenwahlgrabstätten Mensch/Tier

  • Bis zu vier Urnen
  • Die Nutzungsfrist beträgt 20 Jahre und kann verlängert werden
  • Hier können zusätzlich vier Grabbeigaben (Tierurnen) beigesetzt werden, diese unterliegen keiner Ruhefrist

Urnenpaargrabstätten

Für Urnenbeisetzung

  • Grabgröße: 85 x 80 cm
  • Platz für bis zu 2 Urnen
  • Eine Verlängerung der Nutzungszeit (20 Jahre) ist möglich
  • Die Lage kann aus einem Angebot ausgewählt werden
  • Angelegt, gestaltet und unterhalten wird das Gräberfeld vom Friedhof

Anonymes Urnengrabfeld

Für Urnenbeisetzung

  • Für 1 Urne
  • Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach, in Abwesenheit der Angehörigen unter den Rasenflächen rund um das zentrale Denkmal
  • Die Nutzungszeit (20 Jahre) kann nicht verlängert werden
  • Eine Ausbettung ist nicht möglich

Naturnahe Urnengräber unter Bäumen

Für Urnenbeisetzung

  • Für 2 Urnen
  • Bei diesen Gräbern steht der Wunsch, mit der Natur eins zu werden, an erster Stelle. Deshalb sind hier nur Urnen und Schmuckurnenaus schnell vergänglichem Material zulässig.
  • Eine Ausbettung ist nicht möglich.
  • Eine Verlängerung ist möglich.
  • Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach und kann in Anwesenheit der Angehörigen stattfinden.
  • Auf Wunsch kann eine zweite Beisetzung auf derselben Stelle stattfinden.