Lärmaktionsplanung in der Stadt Pinneberg
Die Lärmaktionsplanung gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) ist ein wichtiger Baustein, um die Lebensqualität und den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pinneberg kontinuierlich zu verbessern.
Die Lärmaktionsplanung verfolgt das Ziel, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm - insbesondere durch Straßenverkehr - zu vermeiden oder zu verringern. Gleichzeitig soll sie dazu beitragen, ruhige Gebiete langfristig zu erhalten und zu schützen.
Die Lärmaktionsplanung erfolgt in mehreren Schritten:
- Ermittlung der Lärmbelastung: Mittels Lärmkartierung werden die durch Verkehrslärm besonders betroffenen Bereiche im Stadtgebiet identifiziert.
- Bewertung der Belastungssituation: Es wird gebprüft, in welchen Bereichen gesundheitliche Risiken bestehen oder die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt ist.
- Festlegung von Maßnahmen: In besonders belasteten Gebieten werden Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärms entwickelt - etwa durch Temporeduzierungen, lärmmindernde Fahrbahnbeläge, städtebauliche Veränderungen oder technische Schutzvorrichtungen.
- Beteiligung der Öffentlichkeit: Die Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens einbezogen und haben die Möglichkeit, Hinweise und Vorschläge einzureichen.
Mit dem aktuellen Lärmaktionsplan liegt eine umfassende Analyse der Lärmsituation im Stadtgebiet Pinnebergs vor. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet, die dazu beitragen sollen, die Lärmbelastung nachhaltig zu senken.