Ortsrecht
1. Allgemeine Verwaltung | 2. Finanzwesen | 3. Öffentliche Sicherheit und Ordnung | 4. Schul- und Kulturwesen | 5. Sozial- und Gesundheitswesen, Sport | 6. Bauwesen | 7. Öffentliche Einrichtungen | 8. Wirtschafts- und Verkehrswesen, Eigenbetriebe
Hinweis zum Ortsrecht: Bei den nachfolgenden Satzungen, Verordnungen und Richtlinien mit Außenwirkung handelt es sich um Arbeits- und Leseexemplare. Änderungen werden fortlaufend eingearbeitet. Eine Gewähr für die Aktualität der Rechtsvorschriften ist damit allerdings nicht verbunden. Rechtlich verbindlich sind die gedruckten und amtlich unter der Rubrik „Veröffentlichungen/Bekanntmachungen“ veröffentlichten Fassungen der ortsrechtlichen Normtexte, die in den jeweils verantwortlichen Fachdiensten der Stadtverwaltung eingesehen werden können.
Nach §6 Abs.2 Bekanntmachungsverordnung in Verbindung mit §16 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Pinneberg kann sich jedermann Satzungen und Verordnungen der Stadt Pinneberg kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen liegen zudem am Sitz der Behörde, Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg, zur Mitnahme aus bzw. werden dort bereitgehalten.